- Der Karteninhaber/die Karteninhaberin muss sich so schnell wie möglich nach Feststellung des Verlusts/Diebstahls/der Beschädigung persönlich bei einer Tursib-Agentur melden.
- Der Karteninhaber/die Karteninhaberin zeigt den Personalausweis vor.
- Das Tursib-Personal prüft in der Datenbank (Liste der Abonnenten), ob dem Antragsteller/der Antragstellerin eine Tursib-Karte ausgestellt wurde.
- Der Antragsteller/die Antragstellerin erklärt, dass er/sie für die Beschädigung/Verlust/Diebstahl der Tursib-Karte selbst verantwortlich ist.
- Die Originalfahrkarte wird im System deaktiviert, so dass sie nicht mehr verwendet werden kann.
- Dem Antragsteller/der Antragstellerin wird eine neue Karte ausgestellt, die mit dem noch nicht genutzten Zeitraum der beschädigten/verlorenen/gestohlenen Karte geladen wird.
- Die Karte wird innerhalb von 24 Stunden nach dem Aufladen durch den Antragsteller/der Antragstellerin aktiv sein.
- Der Antragsteller/die Antragstellerin ist verpflichtet, das Dokument, das die Ausstellung der neuen Karte belegt, aufzubewahren. Es ist den Verkehrskontrolleuren im Falle einer Kontrolle innerhalb von 24 Stunden nach dem neuen Kartenantrag vorzulegen. Dieses Dokument bescheinigt, dass der Antragsteller seit dem auf dem Dokument angegebenen Datum im Besitz einer gültigen Karte ist und sich innerhalb der Aktivierungsfrist der neuen Karte befindet.
Tursib S.A. kann bei Verlust oder Diebstahl der Transportkarte nicht für die Weitergabe der Daten auf der Karte haftbar gemacht werden.