Die Kontrolle der Fahrscheine wird von Tursib-Verkehrskontrolleuren durchgeführt, die von der Stadtverwaltung Sibiu autorisiert sind.
Durchführung der Fahrscheinkontrolle:
Es gibt zwei Möglichkeiten, um den Kauf von Fahrkarten per Bankkarte zu kontrollieren:
1. Direkt an den Automaten in den Bussen
Der Verkehrskontrolleur meldet sich mit seiner/ihrer Kontrollkarte an und bittet Sie, die Bankkarte, mit der Sie den Kauf getätigt haben, in die Nähe des kontaktlosen Automaten im Bus zu bringen. Legen Sie die Bankkarte, mit der Sie den Fahrschein gekauft haben, neben den kontaktlosen Automaten. Wenn mit dieser Karte mindestens eine Fahrkarte gekauft wurde, erscheint auf dem Bildschirm die Meldung "Karte bereits entwertet am... (Datum)... (Uhrzeit)... für 1 Person". Wurde mehr als ein Ticket mit dieser Karte gekauft, wird die Anzahl der gekauften Tickets angezeigt. Wurden mit dieser Karte KEINE Fahrkarten gekauft, zeigt der Automat die Meldung "Sorry! Kein gültiger Fahrschein".
2. Besondere Kontrollgeräte mit denen die Verkehrskontrolleure ausgerüstet sind
Die Verkehrskontrolleure sind mit Geräten ausgestattet, die wie Handys aussehen und Bankkarten scannen können. Auf dem Kontrollgerät erscheint die gleiche Meldung, die am Automat erscheinen würde (siehe Punkt 1).
Im Falle von Freifahrtscheinen (Rentner, Studenten usw.) erfolgt die Kontrolle auf die gleiche Weise, mit dem einzigen Unterschied, dass die Tursib-Karte, auf der der Freifahrtschein sich befindet, gescannt wird.
Das Bankkarten-Zahlungssystem erfüllt alle notwendigen Banksicherheitsvorschriften. Alle Daten der Kartennutzer sind geschützt.
Bei Fahrscheinen mit QR-Code erfolgt die Kontrolle auf dieselben beiden Arten wie oben beschrieben (wie bei Karten), mit dem Unterschied, dass der QR-Code auf dem Ticket anstelle der Karte gescannt wird.
Bei Fahrscheinen ohne QR-Code müssen die Daten überprüft werden, wenn der vorgelegte Fahrschein nicht alle gültigen Daten enthält:
- dem Gegenschein, der in den Entwerter eingeführt wird, in dem der Fahrgast den Fahrschein entwertet hat;
- der BCR-Fahrkarte, die auf der Grundlage der Prüfkarte ausgestellt wurde
Wenn der Fahrticket nicht mit der Zeugenkarte oder der Prüfkarte übereinstimmt, wird dem Reisenden der Nachweis vorgelegt und er wird bestraft.
Reisende werden nicht bestraft, wenn die Tursib-Automaten oder kontaktlosen Automaten nicht funktionieren!
Durchführung der Kontrolle für behinderte Personen:
- Der Personalausweis und die Fahrkarte, die vom Sozialdienst des Rathauses ausgestellt wurden, werden verlangt;
- Es wird geprüft, ob der Name auf dem Ausweis mit dem Namen auf der Karte übereinstimmt.
Das Verfahren zur Bestrafung von Straftätern:
- Personen, die von den Kontrollbehörden bei einer betrügerischen Fahrt (ohne gültigen Fahrausweis für das betreffende Verkehrsmittel) ertappt werden, haben das Recht, an Ort und Stelle einen Betrag von 100 RON zu zahlen, der dem Wert eines Fahrausweises mit Fahrpreisaufschlag entspricht (Zuwiderhandlungsfahrschein).
- Wenn der Fahrgast/die Fahrgästin den Fahrpreis nicht bezahlt, wird er/sie von den Fahrkartenkontrolleuren der TURSIB S.A. aufgefordert, das Verkehrsmittel zu verlassen und ein Personalausweis vorzulegen, und einen Bericht über die Verletzung der Fahrkarte zu unterschreiben (gemäß dem Gesetz 92/2007 beträgt die Geldstrafe zwischen 100 und 500 RON).
In Anbetracht der Tatsache, dass der Wert des Fahrscheins mit Aufpreis 100 RON beträgt, wurde beschlossen, dass der Mindestwert der Geldstrafe 200 RON beträgt.
Für Minderjährige zwischen 14 und 18 Jahren wird der Betrag der Geldstrafe im Bericht um die Hälfte (100 RON) reduziert.
- Weigert sich der Zuwiderhandelnde, sich auszuweisen, kann sich der Verkehrsinspektor an die Polizei, die Gendarmerie oder die örtliche Polizei wenden.
- Nach Bezahlung des Strafzettels wird die Strafverfolgung eingestellt, und es wird keine weitere Strafanzeige ausgestellt.
- Die Fahrkarte mit Fahrpreisaufschlag kann zur Weiterfahrt bis zum Ende der Strecke verwendet werden.
- Auf der Fahrkarte mit Fahrpreisaufschlag werden das Datum, die Uhrzeit, die Strecke und die Unterschrift des Kontrolleurs eingetragen, gefolgt von dem Stempel mit dem Text "BEZAHLT" und dem Aktenzeichen des Verkehrskontrolleurs, der die Strafe verhängt hat.
Beschließt der Zuwiderhandelnde, den Strafzettel vor Fertigstellung des Berichts zu bezahlen, vermerkt der Kontrolleur die Nummer des Strafzettels auf dem Bericht.
Der Verkehrskontrolleur ist die vom Bürgermeister der Gemeinde Sibiu bevollmächtigte Person, die Verstöße feststellt und Bußgelder gegen diejenigen verhängt, die:
- ohne Fahrschein, Zeitkarte oder Monatskarte für das benutzte Verkehrsmittel fahren;
- auf Aufforderung der Kontrollorgane ihren Personalausweis und ihren Fahrausweis nicht vorzeigen;
- während der Fahrt sich mit dem Fahrer des Verkehrsmittels unterhalten;
- die öffentlichen Verkehrsmittel ohne Grund zwischen den Haltestellen anhalten oder deren Route ändern (unbefugte oder gesetzlich nicht zugelassene Personen);
- die Verunstaltung von Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs, sowohl während der Fahrt als auch im Stand, mit allen Mitteln, verursachen;
- in den öffentlichen Verkehrsmitteln rauchen, spucken, Samen und Eis essen, Papier und Abfälle jeglicher Art werfen;
- singen, lärmen, die Fahrgäste, Fahrkartenkontrolleure oder das Personal der öffentlichen Verkehrsmittel beschimpfen;
- die Türen von Verkehrsmitteln blockieren;
- Lebensmittel und alkoholische Getränke in öffentlichen Verkehrsmitteln konsumieren;
- während der Fahrt ein- oder aussteigen oder Türen gewaltsam öffnen;
- Vögel, lebende Tiere, Ballen, sperrige Gegenstände und Gepäckstücke, Glas oder Spiegel sowie brennbares oder explosives Material transportieren;
- Hunde in öffentlichen Verkehrsmitteln ohne Impfnachweis, Leine und Maulkorb mitführen.
Die Zahlung der auf dem Strafzettel angegebenen Geldstrafe kann innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung des Strafzettels erfolgen:
- im Rathaus von Sibiu - str. S. Brukenthal Nr. 2, Raum 9 oder Bd. Victoriei Nr. 1-3, Raum 2;
- bei den Postämtern, auf das Konto der Stadtverwaltung von Sibiu, eröffnet beim Schatzamt von Sibiu, IBAN-Code RO14TREZ57621A350102XXXX CIF 4270740;
- auf das Konto der Gemeinde Sibiu, eröffnet beim Schatzamt von Sibiu, IBAN-Code RO14TREZ57621A350102XXXX CIF 4270740.
- am Sitz der lokalen Steuerbehörde von Sibiu - Turismului Straße Nr. 15A, Raum 003
- über die Plattform GHISEUL.RO
Eine Kopie der Quittung muss innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum der Übermittlung des Berichts an das Sekretariat der SC Tursib SA, München Str., Nr. 1, Fax. 0269/220771, oder per E-Mail an relatiicupublicul@tursib.ro übermittelt werden.
Zahlt der Zuwiderhandelnde das Bußgeld nicht innerhalb von 15 Tagen nach dem Datum der Zustellung/Mitteilung, wird die Vollstreckung eingeleitet.
Der Zuwiderhandelnde ist verpflichtet, dem Beamten auf Verlangen den Personalausweis oder die Dokumente vorzulegen, auf deren Grundlage die Eintragungen im Bericht vorgenommen wurden. Weigert sich der Täter, kann der Beamte Polizeibeamte und Unteroffiziere, Gendarmen oder örtliche Polizeibeamte hinzuziehen, um die Identität des Täters festzustellen.
Handelt es sich bei dem Täter um einen Minderjährigen (14-18 Jahre), werden die im Gesetz vorgesehenen Mindest- und Höchststrafen um die Hälfte reduziert.
Wird das 2. Exemplar des Berichts nicht an Ort und Stelle zugestellt, werden der Bericht und der Zahlungsbefehl dem Zuwiderhandelnden auf dem Postweg, per Einschreiben mit Rückschein oder durch Hinterlegung in der Wohnung oder am Geschäftssitz des Zuwiderhandelnden zugestellt.
Um gegen den Strafbefehl Einspruch zu erheben, müssen Sie sich gemäß Artikel 31 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2/2001 innerhalb von 15 Tagen nach dessen Zustellung an das Gericht wenden, in dessen Bezirk die Straftat begangen wurde, d.h. an das Gericht von Sibiu.
Die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden erfolgt durch die Steuerabteilung - Dienst für die Vollstreckung von Haushaltsforderungen - im Rathaus, in dessen Bezirk der Zuwiderhandelnde seinen Wohnsitz hat, wenn der Zuwiderhandelnde das Bußgeld nicht innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum der Zustellung/Mitteilung bezahlt hat.
Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Feststellung von Verstößen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs sind: Art. 45 des Gesetzes 92/2007 und Art. 40 der Verordnung zur Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs, genehmigt durch Bescheid Nr. 57/2013.
Tarife für Verstöße
Um die Kunden von Tursib so genau und vollständig wie möglich über die neuesten Tarife für Verstöße zu informieren, machen wir Sie auf Folgendes aufmerksam:
S.C. TURSIB ist eine Aktiengesellschaft, die auf der Grundlage des Beschlusses Nr. 79/1998 des Gemeinderats von Sibiu gegründet wurde. Der einzige Aktionär der Gesellschaft ist der Gemeinderat von Sibiu. Infolge des Gemeinderatsbeschlusses Nr. 216 vom 30.05.2019 wurden eine Reihe von Änderungen an den Bußgeldtarifen für Kunden vorgenommen, die ohne gültigen Fahrschein oder Ausweis in den Bussen von Tursib angetroffen werden.
So können ab Anfang Juni 2019 zwei Arten von Strafen verhängt werden:
1.Der Kauf eines Fahrscheins vor Ort bei den Kontrollteams mit einem Aufschlag von 100 RON, ein fester Betrag, der für alle Fahrgäste unabhängig vom Alter gilt.
2. Wenn der Fahrgast nicht bereit oder in der Lage ist, den Betrag des Zuschlags an Ort und Stelle zu zahlen, sind die Kontrollteams verpflichtet, an Ort und Stelle einen offiziellen Bericht über die Zuwiderhandlung auf den Namen des Zuwiderhandelnden auszustellen (gemäß Gesetz 92/2007), der eine Geldstrafe zwischen 100 und 500 RON vorsieht.
Da der Wert des Straftickets mit Aufschlag auf 100 RON erhöht wurde, wurde beschlossen, dass der Mindestbetrag für Strafberichte 200 RON beträgt.
Bei Fahrscheinen, die für Minderjährige zwischen 14 und 18 Jahren ausgestellt werden, reduziert sich die Höhe des Bußgeldes um die Hälfte (100 RON).
Wir hoffen, dass alle Tursib-Kunden verstehen, wie wichtig es ist, für ihre Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bezahlen. Der Preis eines Fahrscheins oder eines Abonnements stellt ein kleiner Betrag dar und dient in erster Linie dazu, sich selbst und die Mitmenschen zu respektieren.